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Bedrohte Mittelschicht: Überlebens-Regeln für die Hartz IV Zeit

Cover: Carl Hanser VerlagSie sind gut ausgebildet, existenziell bedroht - und weder faul, noch blöd: Millionen von Menschen gehören in Deutschland der Mittelschicht an, und werden nach der Bundestagswahl voraussichtlich in die Arbeitslosigkeit entlassen. Pünktlich zur Wahl und für die Zeit danach erschien ein Wirtschaftssachbuch mit starkem Ratgeber-Charakter, der ganz besondere Tipps für den WORST CASE ethält. Warum im Falle der drohenden Zwangsversteigerung die Spitzhacke das richtige Argument für die Hausbank ist, und wieso der Gerichtsvollzieher zum Verbündeten avanciert schildern in dem bei HANSER erschienenen Werk zwei Bestsellerautoren, des es wissen müssen: Marita Vollborn und Vlad Georgescu erlebten im Jahr 2002 den eigenen sozialen Absturz, bevor ihnen das ganz erstaunliche Comeback gelang. Lesen Sie Teil 2 unseres exklusiven Buchauszugs mit weiteren wichtigen Tipps für den WORST CASE.


Haus und Gut absichern - Wie man die eigenen vier Wände krisenfest macht und seine Rücklagen rettet

Zu den sichersten Geldanlagen der Bundesbürger gehört seit Jahrzehnten eine Form, deren Image selbst Anbieter mit Selbstironie begegnen: der Bausparvertrag. Stein auf Stein, Rate auf Rate – wohl keinem anderen Instrument vertrauen Häuslebauer und Immobilienbesitzer in spe seit Jahrzehnten wie dem Bausparen. Bis zur Finanzkrise 2009 von Aktienhändlern und Investmentbrokern geschmäht und belächelt, erwies sich die Kapitalanlage als recht sicher. Während die großen amerikanischen Banken nacheinander in den Totalkollaps abrutschten, verschickten heimische Bausparkassen Post an ihre Kunden – um über die Höhe des Angesparten zu informieren.

Hinter dem Bausparen verbirgt sich einen simple Idee. Sehr viele Sparer zahlen regelmäßig in einen großen Gesamttopf, aus dem man sich dann, nach Ablauf bestimmter Zuteilungszeiten, mit zinsgünstigen Krediten bedienen kann, um die eigenen vier Wände zu errichten oder zu renovieren. Wer nach Ablauf von sieben Jahren entgegen der ursprünglichen Erwartung den Kredit nicht beansprucht, erhält sein Guthaben plus Zinsen ausgezahlt. Den Vorteilen steht zwar eine ganze Reihe von Nachteilen gegenüber, aber eine Prüfung lohnt allemal.

Bausparverträge gehören zu jenen Vermögenswerten, die Menschen in sozialen Notlagen veräußern müssen, bevor sie Leistungen wie Hartz IV in Anspruch nehmen können. Credo der Do-it-yourself-Politik der vergangenen Jahre war, Vermögen zu bilden, um in Notzeiten darauf zurück greifen zu können; Hintergedanke der, die Last des Staates zu minimieren. Pflichtbewusste Staatsbürger folgen den Anweisungen der Ämter, indem sie ihr Erspartes und natürlich auch den Bausparvertrag veräußern. Rein ökonomisch betrachtet gleicht das Kündigen des Bausparvertrages einem persönlichen Mini-Börsencrash. Zum einen entfallen wichtige Zinszahlungen, zum anderen bekommt man auf Grund der verschiedensten Gebühren ohnehin weniger ausgezahlt als die Summe, die man über Jahre hinweg ansparte.

Im Vergleich zu einer Immobilie genügt ein Kündigungsschreiben, damit sich der Bausparvertrag umgehend in Geld verwandelt. Sachbearbeiter, die über Hartz oder Nicht-Hartz entscheiden, schätzen diese schnelle Verflüssigung von Kapital, weil sie den öffentlichen Kassen erhebliche Kosten spart. Der Grund: Im Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die seit 2005 bestehenden Jobcenter für verfassungswidrig erklärt, und diese Arbeitsgemeinschaften zwischen kommunalen Behörden und Agenturen für Arbeit praktisch demontiert. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten „Nachbesserungen“ werden die Staatskasse spätestens ab 2011 mit 294 Millionen Euro pro Jahr belasten.

Der fulminant teure Faux-Pas kam zustande, weil die Agenturen für Arbeit aus Sicht des BVG gleich gegen zwei zentrale Punkte des Grundgesetzes verstoßen. Zum einen sind sie nicht mit der Kompetenzordnung der Verfassung vereinbar, wonach Bundesgesetze nicht gleichzeitig von Bund und Land oder einer von beiden errichteten dritten Institution vollzogen werden dürfen. Zudem verstoßen die Agenturen für Arbeit gegen den Grundsatz, eigenverantwortlich Aufgaben wahrzunehmen: Sie müssten unter dem Dach einer vollständig unabhängigen Organisation agieren und eigenes Personal stellen.

Warum die Volksvertreter bei der Verabschiedung des Sozialgesetzbuches II das Grundgesetz derart ignorierten, bleibt ein Rätsel. Lediglich zwei Klicks benötigt man, um von den Internetseiten des Parlaments zur elektronischen Version der bundesdeutschen Verfassung zu gelangen. Dass die Abgeordneten das als Jahrhundertwerk gefeierte Hartz IV-Gesetzeswerk (SGB II) ohne hinreichende Beachtung von Abschnitts VII des Grundgesetzes abwinkten, scheint die Staatsführung mit einem Achselzucken hinzunehmen.

Doch wehe dem, der vertraute und sein Eigenheim als sicherste Form der Altersvorsorge wähnte – Hartz IV droht in wenigen Monaten alles zu zerstören, was Menschen über Jahrzehnte hinweg aufbauten. Die Verwertung von Vermögen, worunter Behörden schon kleine Bausparverträge verstehen, bildet den ersten Stein in der langen Schlange der Dominos. Denn gerade Bausparguthaben dienen der Folgefinanzierung, also dann, wenn die erste Zinsbindungsfrist eines Immobiliendarlehens abgelaufen ist. Wird der Bausparvertrag vorzeitig beendet, weil erst seine Verwertung den Weg zur dringend benötigten Hilfe vom Staat freimacht, kollabiert die Zukunftsplanung nahezu automatisch – die Bank wird der Folgefinanzierung mit einem Mal skeptisch gegenüber stehen, denn Kreditkunden ohne Sicherheiten zählen wenig in einer Welt, die ebenso wenig Mitleid im Geschäftsleben kennt wie Verständnis für soziale Notlagen.

„Schlimmer als der Staat sind die Banken“, klagten wir unserem Freund aus Duderstadt, der sich im Jahr 2002 als Ausländerbeauftragter gerade mit der verwaltungstechnischen Umstellung auf Hartz IV herumplagte, „die wollen unser Haus zwangsversteigern.“ Tatsächlich war dem entsprechenden Bank-Mitarbeiter beim Anblick unserer Kontostände vermutlich der Angstschweiß auf die Stirn getreten. Denn die Bank hatte, nur ein Jahr zuvor, einen gravierenden Fehler gemacht: Obwohl die Einnahmen bereits Ende 2000 mit dem Ende von Lifescience.de deutlich zurückgegangen waren, hatte man uns die „Kreditlinie“, wie der Dispo im Geschäftskundenbereich genannt wird, auf einen sechsstelligen Betrag erhöht. Als Sicherheit hatte die Bank unser Haus, das sie ebenfalls finanzierte, samt Auto, Lebensversicherungen und Risikolebensversicherungen, gefordert.

Eine spendable Kreditvergabe hat nie mit Nächstenliebe zu tun, sondern nur mit Zinsen. So lange die New Economy Zeiten sechsstellige Umsätze generierten, schien diese Symbiose aufzugehen. Die Bank verdiente an uns über die Kreditzinsen, wir konnten es uns im Gegenzug leisten, eine Immobilie zu kaufen und zu sanieren, was trotz einem erheblichen Anteil an Eigenleistung ein teures Unterfangen war. Berechnend wohlwollend hatte uns die Bank also einen Kredit gewährt, der uns den Kauf unseres 1928 gebauten Hauses in Osterode ermöglichte.

Der Charme alter Häuser liegt in der Historie, die sie bergen. Jede Mauer, jede Wand hätte etwas zu erzählen, und man mag es der Ironie des Schicksals zuschreiben, dass unter fingerdicken Tapetenschichten im Zuge der Renovierung Zeitungen zutage traten, die über die verheerenden Geschehnisse während der Weltwirtschaftskrise 1929 berichteten. Im Nachhinein erscheint uns diese Begebenheit wie eine Mahnung aus längst vergessenen Zeiten: Geschichte kann sich wiederholen.

Niemand gibt gerne zu, am Ende seiner Kräfte zu sein. Ohne nennenswertes Einkommen blieb uns gegen Ende 2001 nichts anderes übrig, als die bestehenden Bausparverträge zu veräußern, zumal uns die Bank in regelmäßigen Telefonaten drängte, für monetären Nachschub zu sorgen. Es war ein Fehler. Wie viele Hausfinanzierungen in der Republik basierte auch unsere auf einer vermeintlich sicheren Konstruktion: Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist von zehn Jahren sollten die verbliebenen Schulden durch die Aufnahme eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens aus zwei bestehenden Bausparverträgen minimiert werden. Der Vorteil einer solchen Finanzierung liegt auf der Hand: Bausparkassen gewähren ihren Sparern weitaus günstigere Kredite als herkömmliche Finanzinstitute. Das Modell, hatte uns der Banker bei Abschluss der Hausfinanzierung mit Hilfe eines eindrucksvollen Computermodells vorgerechnet, wäre „absolut sicher“. Der nun nötig gewordene Verkauf beider Bausparverträge jedoch machte diese Strategie zunichte, und gefährdete nachhaltig unsere weitere Lebensplanung. Zwar federten die eingehenden Gelder aus dem Verkauf zunächst die Überziehungen unserer Konten ab, nur: Das kam lediglich der Bank zu Gute.

Denn ein Finanzinstitut ist in sozialen Notzeiten seiner Kunden darauf bedacht, das eigene Risiko zu minimieren. Das erreicht die Bank durch eine unheilvolle Maßnahme: Sie setzt zuvor bestehende „Kreditlinien“, was der Normalbürger unter Überziehungen versteht, auf Null. Lediglich real existierende Guthaben werden an den Kunden ausgezahlt. Ungünstig, dass hohe Überziehungen das Wenige, das eingeht, sofort verschlingen. Ein gemeinsames, hoffnungslos überzogenes Konto ist im Falle des wirtschaftlichen Niedergangs wenig wert. Eingehende Gelder behält die Bank, der Schuldenberg wächst auf Grund horrender Überziehungszinsen von Tag zu Tag. Wir waren verdammt, dabei zuzusehen. Es war, als ließe ein boshaftes Schicksal ein Video über unseren allmählichen Niedergang laufen, und wir standen, zu Stein erstarrt, davor – unfähig, es abzuschalten. Was vor unseren Augen flimmerte, gefiel uns nicht. Wir entdeckten uns, fünf Gestalten aus einer besseren Welt, wie wir nichtsahnend auf eine schwarze, amorphe Masse zusteuerten. Als wir sie erreicht hatten, war es zu spät. Auf unseren Gesichtern mischten sich Unverständnis mit Entsetzen, als wir erkannten, was uns bevorstand. Wir zerrten unsere Kinder auf die Arme und versuchten, sie ans Ufer zu stoßen. Doch das rettete sie nicht. Egal, wie heftig wir uns zu befreien versuchten, die Masse unter unseren Füßen war so erbarmungslos wie ausdauernd. Sie schmatzte und schlürfte, als wären wir bereits in Auflösung begriffen. Zu straucheln und zu fallen ist das eine – Stück für Stück immer tiefer zu sinken etwas ganz anderes. Wir konnten förmlich spüren, wie das Schwarz erst die Knöchel umschlang, dann die Knie verschluckte und schließlich mit solcher Gewalt unseren Brustkorb umfing, dass uns die Rippen brachen. Das Atmen fiel uns schwer, und es fehlte nicht mehr viel, dass sie über unseren Köpfen zusammenschlagen würde.

In einer solchen Situation nach einer helfenden Hand greifen zu dürfen, ist eines der schönsten Geschenke, das man sich vorstellen kann. Seit Wochen hatten wir uns bemüht, jemanden zu finden, der uns einen Weg aus der Misere weist. Wir hatten alles erlebt: Mitleid mit Abstand, Schulterzucken, fragwürdige Ratschläge, Schuldzuweisungen, verhohlene Häme – nur eben keine fruchtbare Hilfestellung. Ausgerechnet von einer Seite, von der wir diese nie erwartet hatten, erfuhren wir Beistand, der uns weiterhalf. „Die EC-Karte ist gesperrt, wir haben zwei Bausparverträge eingelöst und können trotzdem keine Nudeln kaufen“, klagten wir unserem Steuerberater. Der Mann, der von jetzt an zu unserem wichtigsten Verbündeten wurde und uns im Laufe der Jahre durch seine harte Gangart gegenüber der Bank vor der Obdachlosigkeit bewahrte, zeigte sich kaum überrascht. „Eröffnen Sie bei weiteren zwei Banken jeweils ein persönliches Konto, auf das nur einer von Ihnen zugreifen kann“, riet er uns.

Zunächst erschien uns die Maßnahme merkwürdig. Warum sollten wir den Bankenstress verdoppeln? Der Ärger mit der Hausbank bescherte uns ausreichend schlaflose Nächte, was konnte eine neue Bankverbindung schon daran ändern? Wie sinnvoll diese taktische Maßnahme war, erfuhren wir, nachdem das neue Konto bei der Stadtsparkasse für den Eingang des Kindergelds eingerichtet war. Zwar hätte auch unsere Hausbank, bei der wir massiv verschuldet waren, Kindergeldzahlungen nicht einfach einbehalten dürfen, weil die Leistung als nicht pfändbar gilt und Eltern somit uneingeschränkt zur Verfügung steht. Praktisch aber verschwand das Kindergeld vor Bestehen des Zweitkontos dennoch im Sog der roten Zahlen – dagegen zu klagen hätte lange gedauert und erschien uns daher zu jenem Zeitpunkt wenig pragmatisch. Die Mathematik des Absturzes las sich daher wie folgt: Ist das Konto um etliche Tausend Euro überzogen, behält die Bank jeden eingehenden Cent ein. Die zweite Bankverbindung unterbindet diesen Teufelskreis. Eingehende Staats-Gelder stehen hier dem Empfänger wirklich zur Verfügung.

Anhand unserer Eingänge - ausschließlich das Kindergeld - hatten wir die Sparkassen-Mitarbeiterin gebeten, unser neues Konto mit einem 500-Euro-Dispokredit auszustatten. Unser Anliegen machte die Mitarbeiterin misstrauisch, und sie verwies uns an die Filialleiterin. „Bei regelmäßigen Eingängen vom Staat wäre ein Kontokorrent in Höhe der dreifachen Eingänge üblich“, sagten wir. Weil wir jedoch das Konto ausschließlich für Eingänge der Kindergeldkasse nutzten, ersuchten wir lediglich um Einrichten eines Dispo, der über die Zahlungen des Kindergeldes ohnehin gedeckt war. „Ihr Risiko liegt praktisch bei Null, denn spätestens nach 30 Tagen haben Sie im Falle der Inanspruchnahme des Kontokorrents ihr Geld wieder“, versuchten wir, die Filialleiterin zu überzeugen. Nach knapp anderthalb Stunden war sie einverstanden. Die Sparkasse räumte uns einen Dispokredit in Höhe von 500 Euro ein, wohl wissend, dass sie das Kindergeld im Notfall nicht pfänden durfte. Andererseits verließ sich das Finanzinstitut natürlich auf die gängige „Auffüllpraxis“: Sollte das Konto im Minus liegen, würde die monatliche Kindergeldzahlung für den automatischen Ausgleich sorgen.

„Ihr müsst kleinere Brötchen backen“, gehörte damals zu den gängigen Empfehlungen, die uns Bekannte und Verwandte bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit auf den Weg gaben. Einen solchen Ratschlag hört man in unserer Situation besonders gern: Da wir mit dem Kauf von wöchentlich drei Litern Milch, 25 Äpfeln, sieben Bananen, einem Dreipfünder und 200 Gramm-Stücken Wurst und Käse ohnehin das Geld mit vollen Händen ausgaben, hatten wir reichlich Spielraum, uns mit anderthalb Liter Milch, zehn Äpfel, einem Halbpfünder und 50-Gramm-Stücken Wurst und Käse zu bescheiden. Die eine Banane, die wir dann noch als Bonbon pro Woche hätten verzehren dürfen, hätte sich ohnehin problemlos in sieben mal fünf Scheibchen pro Woche portionieren lassen. Der gelungene Sparkassen-Deal ließ uns erkennen, dass wir dem Kleinere-Brötchen-Tipp sehr erfolgreich gefolgt waren: Noch zwei Jahre zuvor hatten wir mit unserer Hausbank über monatliche Eingänge in Höhe von über 20.000 Euro und die damit verbundenen Kreditlinien verhandelt. Heute hatten wir einen Dispo von 500 Euro erkämpft.

Vielleicht wäre die Filialleiterin, die unseren Argumenten folgte und den für ihr Institut absolut sicheren Dispokredit einräumte, eher für eine Spitzenposition der viel gescholtenen Hypo Real Estate geeignet gewesen als in Osterode Vollborn und Georgescu zu betreuen. Dem deutschen Steuerzahler wären womöglich einige Hundert Milliarden Euro an Steuerausgaben erspart geblieben. Vollborn und Georgescu, so viel stand nach den zähen Verhandlungen fest, hatten als Sozialhilfe-Neulinge einen ersten bescheidenen Sieg errungen. Wir waren zwar finanziell am Ende, aber immerhin wieder handlungsfähig. Ein Dispo von 500 Euro bedeutet auch: Zunächst rund 1.000 Euro zur freien Verfügung zu haben – die knappe Hälfte als Guthaben bei Eingang des Kindergelds, den Rest im Notfall als Dispokredit. Erfolge wie dieser brauen das Lebenselixier für das spätere Comeback. Sie zu genießen und daraus Kraft zu schöpfen, gehört zu den Grundregeln des WORST CASE-Abwehrkampfs – denn zunächst überwiegen die Negativereignisse.



Auszug mit freundlicher Genehmigung des HANSER Verlags. Mehr Infos zum Buch finden Sie an dieser Stelle direkt über die Seiten des Verlags.


(2009-09-23)

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