Schweinegrippe: Sammelklagen gegen die Verantwortlichen rücken näher
Die von LifeGen.de gestellte Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission bildet womöglich die Spitze eines juristischen Eisbergs. Nachdem in den USA die über das elektronische Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) mehr als 7800 Fälle von Nebenwirkungen nach Impfungen gemeldet wurden und 33 Verdachts-Todesfälle auftraten, könnten betroffene Ärzte und Patienten über eine Sammelklage Schadenersatzforderungen geltend machen. Die Chancen für einen Erfolg stehen nach Einschätzung von LifeGen.de gut. Denn von der europäischen Zulassungsbehörde EMEA veröffentlichte Dokumente belegen, dass in einem Fall lediglich 240 Patienten für die Zulassung des entsprechenden Vakzins herangezogen wurden. Das von GlaxoSmithKline auch in Deutschland verkaufte Mittel (Pandemrix) wurde zudem an Kindern nicht getestet - und erhielt die Zulassung bereits im Mai 2008, also ein Jahr vor der Ausrufung der Pandemie durch die WHO. In einem Schreiben an LifeGen.de bestätigt die EMEA ferner, wichtige klinische Daten über Verträglichkeiten und Risiken erst während der Impfkampagne zu sammeln. Damit avancierte die hierzulande von der STIKO empfohlene und auch vom Bundesgesundheitsminister nahegelegte Impfung gegen H1N1/A zum Großversuch ohne vorherige Aufklärung der Teilnehmer über die fehlenden Daten.
LifeGen.de LTD hat daher am 14.1.2010 Strafanzeige und Strafantrag gegen die am RKI angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) und, um die Ermittlungen in alle Richtungen zu ermöglichen, auch gegen Unbekannt gestellt. Nach Meinung von LifeGen.de besteht der Verdacht von Verstößen gem. § 223, § 224 (1) Abs. 1, § 225 (3) Abs. 1. und 2, § 226 (3) sowie § 228 des StGB. Ebenso Verstöße gegen die Pragraphen 5, 10, 11, 11a, 14 und 15 des AMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.9.2009 I 3172, (3578). Derzeit überprüft LifeGen.de auch die Chancen einer Verfassungsbeschwerde bez. § 20 Seuchenschutzgesetz. In der auf 10 Seiten verfassten Strafanzeige an die Berliner Staatsanwaltschaft weist LifeGen.de zudem darauf hin, dass das Mittel im Jahr 2008 nur für Erwachsene zugelassen wurde, wie ein LifeGen.de vorliegendes, öffentlich zugängliches Originaldokument ebenfalls belegt.
(2010-01-19)
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