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TU9 fordert soziale Sicherung durch BAföG bis zum Master

Grafik: TU9Am 11. und 12. März werden sich in Budapest und Wien die Bildungsminister der EU treffen, um zehn Jahre Bologna-Prozess zu feiern. TU9 (German Institutes of Technology) Präsident Ernst Schmachtenberg fordert die bundesdeutsche Politik schon heute dazu auf, die Technischen Universitäten bei ihrer Reform der Reform zu unterstützen - und fordert die soziale Sicherung der Studierenden bis zum Master. Das klare Bekenntnis des deutschen Eliteverbundes TU9 zu mehr sozialer Verantwortung des Staates deklassiert Außenminister Guido Westerwelle und NRW-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft zugleich. Im Folgenden sind Punkte und Forderungen für die „Reform der Reform“ zusammengefasst, die von einem eigens für diesen Zweck eingesetzten TU9-Ausschuss der Vizepräsidenten/Prorektoren für Lehre und Studium erarbeitet wurden. LifeGen.de publiziert die Forderungen im Originalwortlaut.


1. Der Master ist der Regelabschluss für die Ingenieurwissenschaften/Naturwissenschaften an Technischen Universitäten

Die TU9-Universitäten haben frühzeitig erklärt, dass der Masterabschluss in den Ingenieur- und Naturwissenschaften das Ziel der Studierenden an den TU9-Universitäten ist. Sie halten daran fest, dass der Workload bis zu einem konsekutiven Masterabschluss mindestens 300 ECTS-Punkte umfasst. TU9 fordert zudem, dass die Fünf-Jahres-Grenze für die Regelstudienzeit geöffnet wird.

Im Interesse einer Flexibilisierung begrüßen die TU9-Universitäten ausdrücklich den KMK-Beschluss vom 10.12.2009, nur noch zwischen konsekutiven und Weiterbildungs-Studiengängen zu unterscheiden.

2. Für den effizienten Übergang vom Bachelor zum Master sind Flexibilität und Qualität die entscheidenden Kriterien

Entsprechend den KMK-Beschlüssen vom 10.12.2009 fordert TU9 die Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen zum Master. Der Master-Zugang setzt in der Regel einen Bachelor-Abschluss voraus. Über mögliche weitergehende Regelungen entscheiden eigenständig die Universitäten, darüber hinaus auch über vorläufige Zulassungen und Vorziehungsmöglichkeiten von Modulen in den entsprechenden Bachelor-Phasen.

3. Steigerung der Mobilität durch Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und gemeinsame Abschlüsse (Joint Degrees und Double Degrees)

Die nationale und internationale Mobilität der Studierenden soll gezielt gefördert werden. Die TU9-Universitäten verpflichten sich, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Grundlage der erworbenen Kompetenzen flexibel zu handhaben. Hierzu wird den Studierenden vorab ein „Learning Agreement“ mit den Fachvertretern empfohlen. Die TU9-Mitglieder werden im Studienverlauf verstärkt Mobilitätsfenster vorsehen und Joint Degrees sowie Double Degrees ausbauen, innerhalb starker Netzwerke und weiterer nationaler und internationaler Partnerschaften.

4. Soziale Sicherung der Studierenden durch BAföG bis zum Master

Die Förderung von Studierenden durch BAföG muss grundsätzlich bis zum Master erfolgen. Das BAfög ist flexibler zu gestalten, die zeitliche Obergrenze zu erweitern und ein nahtloser Übergang der Förderung zwischen Bachelor und Master zu gewährleisten. Der Übergang vom Bachelor zum Master und ein damit verbundener Wechsel der Fachrichtung zählen nicht als Fach- oder Studiengangswechsel im Sinne der BAfög-Regelung.

5. Curricula anpassen, Prüfungsdichte verringern, flexibles, forschungsorientiertes Lernen fördern

Die Umstellung auf das zweistufige Studiensystem hat teilweise zu einer Verschulung und Überfrachtung der Curricula sowie einer zu hohen Prüfungsdichte geführt; zu dieser Entwicklung beigetragen haben auch externe Vorgaben, insbesondere von den Akkreditierungsagenturen.

Zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Studierbarkeit ist eine Flexibilisierung der starren Vorgabe von 30 ECTS-Punkten pro Semester notwendig. Beispielsweise sollte es zu Beginn des Studiums zulässig sein, weniger Leistungspunkte zu vergeben und den Studierenden weniger Prüfungen abzufordern, um ihnen den Studieneinstieg zu erleichtern.

Bestehende Fehlentwicklungen werden von den TU9-Mitgliedern korrigiert. TU9 setzt sich dafür ein, dass die Festlegung des curricularen Normwertes in die Verantwortung der Universitäten gegeben wird.

Unter Mitwirkung ihrer Studierenden in den zuständigen Gremien soll den Universitäten damit eine freie und flexible Curricula-Gestaltung unter Berücksichtigung der Fachkulturen ermöglicht werden.

6. Weiterentwicklung internationaler Akkreditierungsstandards

Das Akkreditierungssystem ist zu reformieren und gemeinsam weiter zu entwickeln. Im Einklang mit dem Wissenschaftsrat verstehen die TU9-Universitäten das Qualitätsmanagement in der Lehre als Kernelement ihrer Autonomie. Qualitätssicherung ist primär Aufgabe der Hochschulen und in ihrem ureigenen Interesse[1].

7. Maßnahmen zur Sicherung des MINT-Nachwuchses

Die Universitäten des TU9-Verbundes setzen sich dafür ein, für Bewerberinnen und Bewerber mit Interesse an ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen freiwillige, auf das Studium vorbereitende MINT-Module anzubieten; diese sind optional und können vorgelagert bzw. parallel zum Fachstudium stattfinden. Solche Angebote unterstützen effizient den Übergang von der Schule zum Studium und dienen der Verbesserung der Studieneingangsphase sowie insbesondere der deutlichen Steigerung der Erfolgsquoten.

8. Für eine Vielfalt bei der Verleihung spezifischer Abschlussgrade: den Titel „Diplom-Ingenieur“ erhalten

Der akademische Titel des „Dipl.-Ing.“ ist ein Markenzeichen deutscher Ingenieurausbildung. TU9 setzt sich dafür ein, diesen akademischen Titel als Marke eines gleichermaßen für die Wissenschaft wie den Ingenieurberuf befähigenden 5-jährigen Ingenieurstudiums zu sichern. Damit steht TU9 nicht allein: Die 16 Landesingenieurkammern, die in der Bundesingenieurkammer zusammengeschlossen sind, haben sich am 30.10.2009 in Saarbrücken in einer Resolution für den „Diplom-Ingenieur“ als Studienabschluss ausgesprochen mit der Forderung, auch in Deutschland wie in Österreich und Frankreich an dem bewährten und allgemein anerkannten Diplomtitel festzuhalten.

Die TU9-Universitäten fordern die zuständigen Politiker auf, die deutschen Universitäten frei über die Benennung der Abschlüsse nach Erfüllung des 2. Zyklus entscheiden zu lassen. Für die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge fordert TU9, bei erfolgreichem Absolvieren des B.Sc. und des M.Sc. ergänzend den akademischen Grad des Dipl.-Ing. verleihen zu dürfen. Die Festlegung von akademischen Graden ist nach Auffassung von TU9 eine Ausprägung des Art.5 Abs.3 GG (Freiheit von Forschung und Lehre).

9. Vielfalt und Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen

Hervorragenden Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen steht der Weg zur Promotion offen. TU9 plädiert für Vielfalt, Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den Systemen „Fachhochschule“ und „Universität“ in den unterschiedlichen Phasen des Studiums. Das Promotionsrecht muss weiterhin ausschließlich den Universitäten vorbehalten bleiben. Allerdings unterstützt TU9 ausdrücklich den Ausbau kooperativer Promotionen zwischen Universitäten und Fachhochschulen.

10. Erfolgsmodell der Promotion zum „Dr.-Ing.“ fördern

Die strukturierten Angebote der Doktorandenausbildung werden u. a. im Rahmen der Exzellenzinitiative ausgebaut. Unter Berücksichtigung der Fächerkulturen sollen auch künftig unterschiedliche Wege zur Promotion führen können. Der „Dr.-Ing.“ ist ein Markenzeichen, mit dem sich der wissenschaftliche Nachwuchs deutscher Universitäten im internationalen Wettbewerb exzellent profiliert. Er steht für das erste selbständige Arbeiten eines Wissenschaftlers. TU9 möchte dies als Qualitätsmerkmal erhalten und spricht sich dezidiert gegen verpflichtende Promotionsstudiengänge aus, so sehr das Format der Graduate Schools unter geeigneten Rahmenbedingungen zu befürworten ist.


(2010-03-12)

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